Immobilien Verwaltung
Immobilien-Verwaltung
Mietzinsliegenschaften & Wohnungseigentumsliegenschaften
Immobilien Vermittlung
Immobilien-Vermittlung
Vermietung & Verkauf
von Liegenschaften
Immobilien Beratung
Immobilien-Beratung
Bautechnik / Gesetzliche Auflagen & Finanzplanung

Immobilien-Verwaltung

Mietzinsliegenschaften

Allgemeine Immobilienverwaltung

  • Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung;
  • Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten;
  • Abwicklung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Telefon- und Schriftverkehres mit Mietern und Behörden (im normalen Umfang);
  • Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft;
Immobilien Verwaltung

Kaufmännische Immobilienverwaltung

  • Erstellen der monatlichen Mietzinsvorschreibung;
  • Mietzinsinkasso;
  • Mahnwesen;
  • Beauftragung eines Rechtsanwaltes für die Abwicklung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekutionen;
  • Verwaltung und Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten (Kautionen);
  • Evidenzhaltung von Wertsicherungsvereinbaren und Vornahme der Mietzinsanpassungen;
  • Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung;
  • Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes für die Liegenschaft;
  • Abwicklung von Versicherungsschäden im Ausmaß von 3 Stunden je Fall
  • Abwicklung des gesamten, die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehres;
  • Erstellung der Jahresabrechnungen für Betriebs- und sonstige Bewirtschaftungskosten (Heizung, Lift, etc);
  • Erstellung der Hauseigentümerabrechnung halbjährlich;
  • Auf Wunsch monatliche Anweisung gleich bleibender Akontobeträge aus den Mieteinnahmen nach Kalkulation und Besprechung mit dem Auftraggeber
  • Laufende Lohnverrechnung
  • unterjährige Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder vierteljährlich);

Technische Immobilienverwaltung

  • Kontrolle des Objektzustandes im Anlassfall, soweit notwendig, Beiziehung von Sonderfachleuten auf Kosten des Auftraggebers
  • Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften;
  • Sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, gegebenenfalls deren Beanstandung für Aufträge im Rahmen der laufenden Erhaltung
  • Vergabe von Reparaturarbeiten und Einholung eines Kostenvoranschlages pro Gewerk im Rahmen der laufenden Erhaltung (Kleinreparaturen) bis zu € 3.000,- netto, gegebenenfalls Abnahme vor Ort.
  • Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der Reinigungs/Schneeräumfirmen sowie von div. Wartungsfirmen in Bezug auf die verwaltete Liegenschaft;
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Reinigungs/Schneeräumfirmen

Wohnungseigentum

Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei um Tätigkeiten der ordentlichen Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 handelt.

Allgemeine Immobilienverwaltung

  • Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung;
  • Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten;
  • Führung und Wartung der Stammdaten (Eigentümernamen, Eigentümeradressen, Nutzflächen, Branchen, etc.);
  • Abwicklung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit den Mit- bzw. Wohnungseigentümern und mit Behörden (im normalen Umfang);
  • Vertretung des Auftraggebers vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden und Wahrnehmung von Behördenterminen, soweit diese Maßnahmen nicht im Zusammenhang mit gesondert zu honorierenden Verwaltungsleistungen stehen;
  • Abhaltung einer Eigentümerversammlung alle zwei Jahre – sofern seitens der Wohnungseigentümer gewünscht – samt den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben;

    Für die Abhaltung der Eigentümerversammlung gelten folgende Grundsätze:

    Bei der Einberufung der Eigentümerversammlung ist darauf zu achten, dass diese nicht zur allgemeinen Urlaubszeit (Juli, August, Weihnachts- und Semesterferien) stattfindet. Der Verwalter hat über das Geschehen der Eigentümerversammlung, insbesondere über die Ergebnisse von Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse, eine Niederschrift aufzunehmen. Nach der Eigentümerversammlung ist die Niederschrift über das Geschehen bei der Eigentümerversammlung allen Eigentümern zur Kenntnis zu bringen. Dies hat durch Anschlag an einer deutlich sichtbaren Stelle des Hauses und Übersendung an die Anschrift des Wohnungseigentumsobjektes oder eine andere bekanntgegebene inländische Zustellanschrift zu erfolgen.
  • Information des Auftraggebers über alle wichtigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft.

Kaufmännische Immobilienverwaltung

  • Kontrolle des Objektzustandes im Anlassfall, soweit notwendig, Beiziehung von Sonderfachleuten auf Kosten des Auftraggebers
  • Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften;
  • Sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, gegebenenfalls deren Beanstandung für Aufträge im Rahmen der laufenden Erhaltung
  • Vergabe von Reparaturarbeiten und Einholung eines Kostenvoranschlages pro Gewerk im Rahmen der laufenden Erhaltung (Kleinreparaturen) bis zu € 3.000,- netto, gegebenenfalls Abnahme vor Ort.
  • Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der Reinigungs/Schneeräumfirmen sowie von div. Wartungsfirmen in Bezug auf die verwaltete Liegenschaft;
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Reinigungs/Schneeräumfirmen

Technische Immobilienverwaltung

  • Begehung bei Objektschäden;
  • Einholung von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe sowie Rechnungsprüfung für laufende, kleinere Erhaltungsmaßnahmen;
  • Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen;
  • Abwicklung, Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten;
  • Evidenzhaltung und laufende termingerechte Führung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Planunterlagen, Betriebs- und Wartungsvorschriften, Anlagenbeschreibungen, Kontroll- und Wartungsaufzeichnungen, Prüfbücher, Wartungs- und Terminpläne;